Als Mitgliede haben Sie viele Vorteile
Eine Mitgliedschaft in unserer Baugenossenschaft ist Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist eine Beitrittserklärung sowie die Zustimmung durch die Genossenschaft erforderlich.
Bei der Aufnahme wird ein Eintrittsbetrag von ""BETRAG"" fällig.
Zusätzlich sind Geschäftsanteile, gestaffelt nach der Bruttomiete, zu erwerben.
Eine Kaution entfällt.
Der Geschäftsanteil beträgt 55 € pro Anteil.
Bei der Überlassung einer Wohnung oder von Geschäftsräumen richtet sich die Beteiligung nach dem auf einen vollen Anteil abgerundeten Gegenwert von drei monatlichen Nettomieten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Für die Überlassung eines
sind vier Geschäftsanteile zu übernehmen.
Jeder Pflichtanteil ist sofort in voller Höhe einzuzahlen.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft – z. B. durch Auszug – erhalten Sie Ihre eingezahlten Geschäftsanteile nach Ablauf der Kündigungsfrist vollständig zurück.
Kündigung der Mitgliedschaft:
Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen und muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erklärt werden.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, z. B. bei wesentlichen Änderungen der Satzung oder der Beteiligungsbedingungen.
Die Auszahlung erfolgt nach der Mitgliederversammlung, in der der Jahresabschluss für das betreffende Geschäftsjahr festgestellt wurde.
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwilligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.