Mitgliedschaft

Werden Sie Mitglied

Als Mitgliede haben Sie viele Vorteile

Erwerb der Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft in unserer Baugenossenschaft ist Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist eine Beitrittserklärung sowie die Zustimmung durch die Genossenschaft erforderlich.

Bei der Aufnahme wird ein Eintrittsbetrag von ""BETRAG"" fällig. Zusätzlich sind Geschäftsanteile, gestaffelt nach der Bruttomiete, zu erwerben.

Eine Kaution entfällt.

Ihre Vorteile als Mitglied:

Lebenslanges Wohnrecht
Bezahlbarer Wohnraum
Professionelle Nebenkostenabrechnung
Hausmeisterservice
Persönliche und freundliche Betreuung durch unsere Mitarbeiter

Geschäftsanteile

Der Geschäftsanteil beträgt 55 € pro Anteil.

Bei der Überlassung einer Wohnung oder von Geschäftsräumen richtet sich die Beteiligung nach dem auf einen vollen Anteil abgerundeten Gegenwert von drei monatlichen Nettomieten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Für die Überlassung eines

  • oberirdischen Stellplatzes,
  • einer Einzelgarage,
  • eines Tiefgaragen- oder Parkdeckstellplatzes

sind vier Geschäftsanteile zu übernehmen.
Jeder Pflichtanteil ist sofort in voller Höhe einzuzahlen.

Beenden der Mitgliedschaft

Bei Beendigung der Mitgliedschaft – z. B. durch Auszug – erhalten Sie Ihre eingezahlten Geschäftsanteile nach Ablauf der Kündigungsfrist vollständig zurück.

Kündigung der Mitgliedschaft:

  • Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen und muss mindestens 3 Monate vorher schriftlich erklärt werden.

  • Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, z. B. bei wesentlichen Änderungen der Satzung oder der Beteiligungsbedingungen.

  • Die Auszahlung erfolgt nach der Mitgliederversammlung, in der der Jahresabschluss für das betreffende Geschäftsjahr festgestellt wurde.